02.03.2011
Index für Inklusion - Vielfalt als Entwicklungschance
-
ein Handbuch
für LehrerInnen
Der
"Index für Inklusion" wurde 2003 von Tony Booth
und Mel Ainscow (Manchester) entwickelt und auf Initiative von
Prof. Dr. Andreas Hinz und Ines Boban (Luther-Universität
Halle-Wittenberg) für deutsche Verhältnisse übersetzt
und adaptiert. Er beinhaltet eine Sammlung von Materialien, Aussagen
und Fragen zur Qualität der relevanten Aspekte, die eine
„alle Kinder und Jugendliche willkommen heißende“ Bildungseinrichtung
ausmachen. Der Index für Inklusion gibt zahlreiche Hinweise
für eine systematische Schulentwicklung und Anregungen zur
Reflexion und Selbstevaluation. Der Grundgedanke des Index besteht
darin, die vorhandene Vielfalt in Schule oder Kindertagesstätten
wahrzunehmen, zuzulassen und als wertvoll und Bereicherung zu
erfahren. Während Integration im Bildungssystem noch an einer
Kategorisierung festhält, nämlich zum Beispiel „Kinder
mit und ohne Förderbedarf“ oder „Kinder mit und ohne Migrationshintergrund“
separat zu „denken“ bzw. zu unterrichten, sieht die Inklusion
als Leitidee die Lerngruppe als unteilbar an und nimmt alle und
alles am Bildungsprozess Beteiligte in den Blick: SchülerInnen,
PädagogInnen, alle MitarbeiterInnen, die Kultur der Bildungseinrichtung,
Inhalte bis hin zum Gebäude. Das Inklusionskonzept beinhaltet
im Wesentlichen den Abbau von Barrieren für das Lernen und
die Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen aller Nationen,
Ethnien, Religionen, Herkunftsfamilien, Geschlechts etc. So soll
individuellen, sehr unterschiedlichen Erfahrungen und Lernzugängen
von Kindern und Jugendlichen entsprochen werden und diese Wertehaltung,
die Vielfalt als Bereicherung erlebt, auf die drei Ebenen Kultur,
Struktur und Praktiken der Bildungseinrichtungen übertragen
werden. Durch über 700 Fragen können die Einrichtungen
unterschiedliche Bereiche im Sinne eines inklusiven Leitbildes
reflektieren und Veränderungsprozesse initiieren.
Quelle: http://www.montag-stiftungen.com/index-fuer-inklusion0/
Dieses Handbuch ist ein absolutes Muss für alle Lehrerinnen und Lehrer.
Den Index für Inklusion als PDF-Datei, bitte Titelbild klicken:
Frankfurter Rundschau - FR-online.de - 29.12.2008
Deutschland
grenzt aus
VON LISA PFAHL UND JUSTIN J. W. POWELL
Die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen wird
2009 für Deutschland verbindlich. Aus der Formulierung in
der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte - Bildung ist
Menschenrecht - leiten die Vereinten Nationen (UN) und die Europäische
Union die Forderung ab, schulische Bildung möglichst inklusiv
zu gestalten. Inklusiv heißt: Alle Kinder werden gemeinsam
unterrichtet. Inwieweit wird das deutsche Bildungssystem dieser
Forderung bereits gerecht?
In Deutschland wird immer mehr Kindern und Jugendlichen ein sonderpädagogischer
Förderbedarf attestiert. Im Jahr 2006 wurden 86 Prozent dieser
Gruppe an Sonderschulen unterrichtet. Eine Bildungspolitik der
Inklusion wird durch unterschiedliche Faktoren verhindert. Dazu
gehört die institutionelle Trägheit des Bildungswesens,
das in seiner Mehrgliedrigkeit gefangen bleibt.
Dazu gehören auch das starke Interesse der (sonder-)pädagogischen
Lehrer am bestehenden hochdifferenzierten Sonderschulsystem sowie
der Mangel an politischem Willen, in gemeinsamen Unterricht ausreichend
zu investieren und sonderpädagogische Lehrkräfte in
inklusive Schulen zu verlagern. Trotz ihrer beachtlichen lokalen
Erfolge bleiben deshalb inklusive Schulen in vielen Regionen Deutschlands
die Ausnahme.
Link:
UN-Beauftrager
V. Muñoz:
"Kinder mit Behinderungen gehören in normale Schulen."
Nicht
wir sind die Exoten bekräftigt
Camilla Dawletschin-Linder, Vorsitzende
der Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben – Gemeinsam lernen,
Frankfurt.
FR-Interview vom 26.3.08
FR:
Frau Dawletschin-Linder, ein Jahr ist es her, dass der UN-Beauftragte
für das Recht auf Bildung, Vernor Muñoz, seine harsche
Kritik an getrennten Schulen für Kinder mit und ohne Behinderungen
vorgelegt hat. Hat sich seitdem etwas verbessert?
Dawletschin-Linder:
Nicht
im Schulsystem. Aber die Aufmerksamkeit ist mehr geworden. Für
Eltern, die seit Jahrzehnten dafür kämpfen, dass ihre
Kinder normale Schulen besuchen, war das Urteil von Herrn Muñoz
eine Erlösung. Endlich hat jemand bestätigt, dass nicht
wir die Exoten sind - sondern die Anderen. International ist Deutschland
mit seiner Aussonderung von Kindern mit Behinderungen völlig
isoliert.
Schulische Integration (Historie)
Mit
dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 08.10.1997 (BvR
9/97) wird der Artikel 3 des Grundgesetzes Abs.
3 um den Satz ergänzt: "Niemand darf wegen
seiner Behinderung benachteiligt werden."
Die Anwendung des Gleichheitsprinzips bedeutet bezogen
auf den schulischen Bereich, dass Menschen mit Behinderung der
Besuch der allgemeinen Schule nicht verwehrt werden darf, wenn
dort Erziehung und Unterricht den Fähigkeiten der Schülerin
oder des Schülers entspricht und ohne besonderen Aufwand
oder durch einen vertretbaren Einsatz sonderpädagogischer
Förderung möglich ist. Auch wenn das Benachteiligungsverbot
keine individuell einklagbaren Rechts- oder Leistungsansprüche
begründet, liegt ihm doch eine allgemeine Wertentscheidung
zugrunde, die auch die Träger öffentlicher Einrichtungen
bindet.
(aus: Gesetz zur Weiterentwicklung der sonderpädagogischen
Förderung Erfahrungsbericht, S. 1)










