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Integration
darf nicht nach der Schule enden.
Sie
ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Bedauerlicherweise gibt
es zur Zeit für die Integrationsjugendlichen kaum geeignete
Berufsperspektiven, da bislang Arbeitgeber die erforderlichen (teil-)qualifizierenden
Ausbildungsplätze nicht bereitstellen. Dies ändert sich.
Erste Schritte dazu sind die Integration in Berufsschulen und die
Gründung von Integrationsbetrieben nach Maßgabe der Integrationsämter
(Landschaftsverband) zur beruflichen Ausbildung und Beschäftigung,
sowie das Wuppertaler Qualifizierungsmodell.
Drei
neue Instrumente zur beruflichen Integration von Förderschülern
in Wuppertal
Auch
die Förderschüler der schulischen Integration haben nach
erfolgreicher Schullaufbahn große Schwierigkeiten beim Übergang
in Ausbildung oder Beruf. Ausbildungsstellen
sind auch und gerade für lern-leistungsschwache Jugendliche
eigentlich nicht zu bekommen, zumal ja schon einfache (Regel-)Hauptschüler
zu etwa 80% chancenlos sind. Bislang gab es nur die begrenzten Möglichkeiten
in einem Berufsbildungswerk, außerhalb Wuppertals, eine Ausbildung
zu absolvieren oder gar gleich der Weg in eine Werkstatt für
Menschen mit Behinderung anzutreten. Beides hat sehr wenig mit Integration
zu tun, da es sich um sonderpädagogische Einrichtungen handelt.
Auch will die Sozialpolitik neue Wege in der Behindertenarbeit einschlagen.
Daher
haben wir in enger Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit,
der IHK, der HWK und der Stadt Wuppertal drei neu Ausbildungsmodelle
für lernbehinderte Jugendliche in den 1. Arbeitsmarkt erarbeitet.
Neu ist die unterstützende Qualifizierung durch einen Jobcoach
und einen schulischen
Integrationshelfer in der Berufsschule.
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LANDSCHAFTSVERBAND
RHEINLAND - Integrationsamt
Förderung
von Integrationsprojekten
Die Förderung von Integrationsprojekten ist
ein spezielles Angebot, um die Teilhabe schwerbehinderter Menschen
am Arbeitsleben zu verbessern.
Integrationsprojekte zählen zwar zum allgemeinen Arbeitsmarkt,
grenzen sich aber dadurch von anderen Arbeitgebern ab, dass sie
einen Auftrag erfüllen, der die rein wirtschaftliche Betätigung
am Markt übersteigt: sie beschäftigen in einem vorgeschriebenen
Umfang schwerbehinderte Menschen, deren Teilhabe an einer sonstigen
Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf besondere
Schwierigkeiten stößt. Diese Schwierigkeiten sind bedingt
durch die Art oder Schwere der Behinderung oder sonstiger Umstände
und lassen sich voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten
und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten nicht vollständig
beseitigen.
Für diese doppelte Aufgabenstellung – wirtschaftlicher
Auftrag einerseits und sozialer Auftrag andererseits – erhalten
Integrationsprojekte eine besondere finanzielle Förderung.
1. Rechtliche Grundlagen:
Die Grundlagen für die Förderung ergeben sich aus
dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), §§ 132 - 134
SGB IX. Nähere Regelungen finden sich in den „Vorläufigen
Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter
und Hauptfürsorgestellen (BIH)“. Für Nordrhein-Westfalen
haben das Integrationsamt des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR)
und das Integrationsamt des Landschafts-verbandes Westfalen-Lippe
(LWL) weitere Einzelheiten abgestimmt.
2. Formen von Integrationsprojekten:
Integrationsprojekte werden unterschieden nach:
- Integrationsunternehmen
- Integrationsbetrieben
- Integrationsabteilungen
Integrationsunternehmen
sind auf Dauer angelegte rechtlich und wirtschaftlich selbständige
Organisationen mit erwerbswirtschaftlicher Zielsetzung. Als Rechtsformen
kommen in Betracht:
- Einzelkaufleute
- Personen- oder Kapitalgesellschaften
Ein
gemeinnütziger Status z.B. in der Form einer gGmbH schränkt
die erwerbswirtschaftliche Unternehmensfunktion nicht ein.
Die Rechtsform eines eingetragenen Vereins (e.V.) ist mit erwerbswirtschaftlicher
Unternehmensfunktion unvereinbar und kommt damit als Rechtsform
für ein Integrationsunternehmen nicht in Betracht.
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mehr PDF-Datei:
Förderung von Integrationsprojekten
Aktion
Integration des Landschaftsverbandes
Desweiteren
gibt es die Aktion Integration des Landesarbeitsamtes
NRW und der beiden Landschaftsverbände mit einem Volumen von
45 Mio. Euro in vier Jahren.
Zur
Aktion Integration IV ist eine Broschüre erschienen, die Sie
kostenfrei unter http://www.aktion-integration.de
anfordern oder downloaden können.
- PDF-Doku:
Aktion
Integration IV Übersicht des Förderungsumfanges
- PDF-Doku:
Leistungen
für behinderte Menschen im Beruf - für den Arbeitgeber
Bericht
zum downloaden:
Michael
Schneider: Von der Selbsthilfefirma zum Integrationsprojekt - Zur
Förderpraxis bei Integrationsunternehmen gem. § 132 ff
SGB IX am Beispiel von Westfalen-Lippe
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Weitere
Konzepte:
A)
Unterstützende Beschäftigung / Arbeitsassistenz
B)
Neue Wege in der beruflichen Integration für Menschen mit Lernschwierigkeiten:
Eine
Untersuchung von Integrationsfachdiensten und unterstützenden
Arbeitsplätzen in Deutschland, Stefan Doose, BAG.UB, Hamburg,
1998
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